Stadtbibliothek Köln erhöht Gebühren und vereinheitlicht Jahresbeitrag
Der Kölner Rat hat beschlossen, dass die Stadtbibliothek ab dem 6. Januar 2026 höhere Jahresbeiträge und Mahnentgelte erhebt, um den Haushalt zu entlasten.
Rat beschließt Anpassung der Stadtbibliotheksgebühren
Der Rat der Stadt Köln beschloss am Dienstag, den 16. Dezember 2025, eine Anpassung der Benutzungs- und Entgeltordnung der Stadtbibliothek. Diese Änderungen treten am 6. Januar 2026 in Kraft. Die Stadt teilt mit, dass die Erhöhungen notwendig sind, weil sie damit Sparmaßnahmen im Haushalt steuern will.
Die Bibliothek vereinheitlicht den Jahresbeitrag für Erwachsene. Künftig müssen Rentnerinnen und Pensionäre den regulären Jahresbeitrag für Erwachsene ab 21 Jahren bezahlen; die bisher reduzierte Gebühr entfällt. Der einheitliche Beitrag beträgt nach Angaben der Stadt künftig 30 Euro. Der Ausweis sichert weiterhin den Zugang zum gesamten Medienangebot, sowohl vor Ort in den Einrichtungen als auch digital.
Nutzer können bereits bestehende Ausweise bis zum Ende ihrer aktuellen Gültigkeitsdauer zu den alten Konditionen nutzen. Wer berechtigt ist, den Köln-Pass zu beantragen, kann weiterhin eine ermäßigte Jahresgebühr in Anspruch nehmen, so die Stadt. Die Stadtbibliothek bietet zudem weiterhin die Option einer Dauermitgliedschaft, bei der die Kunden 13 Monate zum Preis von zwölf Monaten erhalten.
Ebenfalls ab dem 6. Januar 2026 passen sich die Mahnentgelte an. Für Personen ab 21 Jahren erhöht sich die Gebühr für verspätet zurückgegebene Medien von bisher einem Euro auf 1,50 Euro pro Medium und angefangene Woche. Die Stadtbibliothek betont, dass sie weiterhin ein vielfältiges, aktuelles und niedrigschwelliges Angebot für alle Einwohner bereitstellen möchte. Nutzer, die Fragen zu den Änderungen oder ihrem Ausweis haben, können sich jederzeit an die Bibliothek wenden.