Neue Gebührensatzung in Köln: Was Bürger ab Januar 2026 bezahlen müssen

Der Kölner Rat hat die Verwaltungsgebührensatzung neu gefasst. Ab 1. Januar 2026 gelten die neuen Preise. Einige Kosten steigen, andere sinken.

Neue Gebührensatzung in Köln: Was Bürger ab Januar 2026 bezahlen müssen
Foto: Meister Gerhard

Rat passt Allgemeine Verwaltungsgebührensatzung an

Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am Dienstag, dem 16. Dezember 2025, die 18. Fassung der Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung (AVwGebS) beschlossen. Die Neuregelung tritt nach Angaben der Stadt am 1. Januar 2026 in Kraft. Bürger, die eine Verwaltungsleistung in Anspruch nehmen, müssen hierfür in der Regel Gebühren bezahlen. Verwaltungsleistungen sind zum Beispiel Genehmigungen oder sonstige Amtshandlungen.

Die Stadt orientiert die Höhe dieser Kosten an den entstehenden Personal- und Arbeitsplatzkosten. Wenn sich diese Kosten durch Tariferhöhungen oder Zeitersparnisse verändern, kalkuliert die Verwaltung die Gebühren neu. So stellt sie sicher, dass die Leistungen weiterhin kostendeckend bleiben.

Die Verwaltung arbeitet stetig daran, Arbeitsabläufe zu digitalisieren und zu verschlanken. Deshalb bleiben viele Gebühren stabil, obwohl die Kosten gestiegen sind. Bürger bezahlen für die Beglaubigung von Kopien zum Beispiel weiterhin den gleichen Betrag. Einige Gebühren sinken sogar, teilt die Stadt mit. Wer eine abgeschlossene Bauakte einsehen will, bezahlt künftig 33 statt 36 Euro.

In anderen Bereichen lassen sich Anhebungen jedoch nicht vermeiden. Die Gebühr für die Festsetzung von Hausnummern steigt beispielsweise von 111 auf 121 Euro. Dieser Anstieg resultiert laut Stadt aus gestiegenen Arbeitsplatzkosten. Die Verwaltung muss diese Kosten nach den Vorgaben für eine kostendeckende Gebührenkalkulation berücksichtigen.

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